Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.
Die gute Nachricht: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat als sein häusliches Arbeitszimmer, kann die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten angeben, und zwar maximal 1.250,00 € jährlich. Von dieser Möglichkeit, das Arbeitszimmer als Werbungskosten anzugeben, profitieren in erster Linie Lehrer und Außendienstmitarbeiter, denen aufgrund ihrer Tätigkeit meist kein anderer Arbeitsplatz als ihr Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Wenn jemand dagegen neben dem heimischen Arbeitszimmer noch einen anderen Arbeitsplatz hat, sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sich dort der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet. Wir sagen Ihnen, was das genau bedeutet.
In unserem Beitrag über Arbeitszimmer erfahren Sie alles, was Sie rund um beruflich genutzte Räume wissen müssen, beispielsweise