Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Besteuerung der grenzuberschreitenden Tatigkeit einer in Deutschland oder in Portugal ansassigen Personengesellschaft. Personengesellschaften werden in Portugal generell als eigenstandige Steuersubjekte behandelt, wahrend in Deutschland die Gesellschafter mit ihren anteiligen Gesellschaftsgewinnen besteuert werden. Daraus resultierende Qualifikationskonflikte und ihre Loesungsmoeglichkeiten werden in dieser Arbeit aufgezeigt. Die Autorin stellt heraus, dass die in Art. 4 Abs. 4 DBA Deutschland-Portugal verankerte Ansassigkeitsfiktion die Doppelbesteuerung nicht vermeidet. Als weiterfuhrende Loesungsalternativen eroertert sie die Qualifikationsverkettung, die Reduktion des Methodenartikels und die abkommensverdrangende Regelung des 50d Abs. 9 und 10 EStG.