In der Liquidation von Personengesellschaften begrundet die sog. Durchsetzungssperre die Undurchsetzbarkeit der einzelnen Zahlungsanspruche, die aus dem Gesellschaftsverhaltnis herruhren. Das Werk befasst sich mit der Frage, ob die Verjahrungsfristen dieser Anspruche wahrend der Liquidationsphase weiterlaufen oder Verjahrungshemmung eintritt.