Die Entscheidung fur oder gegen eine akademische Ausbildung hangt von diversen Faktoren ab. Nicht unbeachtlich ist das Argument, dass ein Studium mit erheblichen Kosten verbunden ist. Studenten stehen vor der Frage, ob die finanzielle Moglichkeit besteht, einen solchen Bildungsweg bestreiten zu konnen. Grosse Bedeutung hat demnach die steuerliche Berucksichtigung von Ausgaben wahrend eines Erststudiums. Seit Jahren herrschen daruber kontroverse Auffassungen seitens des Gesetzgebers und der Finanzhofe. Durch das jungst in 2011 verabschiedete Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz stellte der Gesetzgeber die aktuell geltende Rechtslage zur Behandlung von Bildungsaufwendungen ruckwirkend bis 2004 fest. Die Unterscheidung, ob ein Erststudium nach dem Abitur, nach einer Berufsausbildung oder mit einem Arbeitsverhaltnis ausgefuhrt wird, hat steuerlich eine grosse Bedeutung. Fur die Betroffenen ergeben sich daraus verschiedene Ansatzmoglichkeiten von anfallenden Studienkosten. Der neu geregelte 12 Nr. 5 EStG schliesst den unbeschrankten Abzug von Aufwendungen fur ein Erststudium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhaltnisses stattfindet aus. Bei der Analyse auf Verfassungsmassigkeit der aktuellen Situation, werfen sich die Fragen der Gleichgerechtigkeit und welche Motive hinter den unterschiedlichen Abzugsmoglichkeiten stehen, auf."