Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Selbstanzeigetatbestande wurden durch das Anderungsgesetz vom 22.12.2014 erneut modifiziert. Die Anforderungen wurden verscharft, sodass sich nun zahllose neue Risiken fur den Steuersunder ergeben. Die beiden Erklarungstatbestande fur die Nacherklarung bei Steuerstraftaten sind 371, 398a AO. Unabhangig davon, ob der Selbstanzeigende Straffreiheit gemass 371 AO oder Absehen von Verfolgung gemass 398a AO erlangen will, muss es sich um eine wirksame Selbstanzeige im Sinne des 371 AO handeln. Fur die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist das Vollstandigkeitsgebot massgeblich und damit in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Aufgrund der immensen Wichtigkeit des Vollstandigkeitsgebotes fur die Wirksamkeit einer Selbstanzeige soll dieses Gebot in der vorliegenden Arbeit einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem zeitlichen Berichtigungszeitraum und einem Vergleich der verschiedenen Auslegungsmethoden des neu eingefuhrten zehnjahrigen Zeitraums."