Die Lizensierung von Multimediawerken durch die GEMA - cover

Die Lizensierung von Multimediawerken durch die GEMA

Maria Tsoumita

  • 15 oktober 2000
  • 9783838627649
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Samenvatting:

Inhaltsangabe: Einleitung: Es ist unstreitig, dass die wirtschaftliche Bedeutung der neuen Information- und Kommunikationstechnologien gross ist und die multimediale Nutzung urheberrechtlich geschutzten Werken eine neue Dimension der Verwertungstechnik eroffnet. Die Verwertungsgesellschaften und ihre Mitglieder nehmen die digitale Herausforderung an. Die zahlreichen von Multimedia betroffenen Urheber- und Leistungsschutzrechte machen eine sinnvolle Nutzung von Multimedia fast unmoglich und deswegen wachst generell die Gefahr, dass die Vergutung des Urhebers in ein Missverhaltnis zum Umfang der durch die Rechteeinraumung ermoglichten Werknutzung gerat. In der Musikindustrie hat die Gesellschaft fur musikalische Auffuhrungs- und mechanische Vervielfaltigungsrechte (GEMA) den neuen Kommunikationswelt, die voransturmt, dicht auf dem Fuss. Sie hat fruhzeitig allen Nutzern im Online- und Offline-Bereich klargemacht, dass sie den Schutz ihrer Mitglieder auch bei der Nutzung von Musikwerken im Multimediazeitalter im Rahmen der mit ihr abgeschlossenen Berechtigungsvertrage gewahrleistet. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: TEIL A) Einleitung Problemstellung1 TEIL B) Hauptteil Ubersicht1 I)Die GEMA1 1.Rechtsform2 2.Tatigkeitsbereich2 3.Pflichten der GEMA3 II)Multimediaprodukte und Musikverwertung im digitalen Zeitalter6 1.Begriff und Merkmale von Multimedia6 a)Begriffsbestimmung6 b)Die drei Merkmale7 aa)Die Kombination von verschiedenen Medien7 bb)Die Digitalisierung7 cc)Die Moglichkeit der Interaktivitat8 2.Musikverbreitung im digitalen Zeitalter9 a)Die offline Verbreitung9 b)Die online Verbreitung9 3.Multimedia als neue Nutzungsart?10 a)Anwendbarkeit des 31 IV UrhG10 b)Rechtsprechung11 c)Music On Demand11 III)Die an die GEMA ubertragene Rechte12 1.Umfang der Rechteubertragung auf die GEMA12 a)Rechteeinraumung im Falle der GEMA13 b)Die Meinung der EU Kommission13 2.Herkommliche und digitale Rechte14 a)Das musikalische Auffuhrungsrecht14 b)Vervielfaltigungs-"

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