Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Ostfalia Hochschule fur angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbuttel, Sprache: Deutsch, Abstract: Marken und Firmennamen sind heute allgegenwartig. Ob auf Plakatwanden, im Fernsehen, auf den Produkten selbst oder in den Namen bekannter Fussballstadien - Marken und Firmennamen dienen als wichtigstes Erkennungsmerkmal eines Produkts oder einer Dienstleistung und spielen gerade im internationalen Wettbewerb eine immer grossere Rolle. Als wohl bekannteste Form der Marketing Intangibles, einer Untergruppe der immateriellen Wirtschaftsguter, kommt Ihnen auch im Verrechnungspreiskontext eine immer grosser werdende Bedeutung zu. Durch grenzuberschreitende Tatigkeiten und Lizenzierungen von Marken sehen sich multinationale Unternehmen standig mit der Gefahr einer Doppelbesteuerung konfrontiert, da unter anderem die von Ihnen ermittelten Verrechnungspreise, z.B. in Form von Lizenzgebuhren, den Steuerbehorden zweier oder mehrerer Staaten standhalten mussen Neben der Einordnung der immateriellen Wirtschaftsguter in den allgemeinen Verrechnungspreiskontext und der genauen Eingrenzung des Begriffs der Marketing Intangibles soll deren Bedeutung, sowie Moglichkeiten der Bewertung und Ubertragung aufgezeigt werden. Ebenso sollen die bereits angesprochenen unterschiedlichen einzelstaatlichen Bewertungsmassstabe im Rahmen einer generellen exemplarischen Betrachtung ausgewahlter nationaler Besteuerungspraxis von Marketing Intangibles betrachtet werden. Abschliessend soll der in diesem Jahr erschienene OECD-Diskussionsentwurf zu einer Neufassung des Kapitel IV der Verrechnungspreisleitlinien dargestellt we