Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Oberseminar im Steuerrecht WS 2012/13, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Eigenverwaltung von Kommunen ist ein zentraler Grundpfeiler des Grundgesetzes. Ihr Wirkbereich beschrankt sich jedoch nicht nur auf die aus den Pflichtklausuren bekannten Bereiche wie Planungs- oder Satzungshoheit: Auch im Bereich der offentlichen Abgaben finden die kommunalen Gebietskorperschaften in der Verfassung besondere Berucksichtigung. Dieser Komplex aus Normen des Staatsorganisationsrechts, der Finanzverfassung, des Kommunalrechts sowie des Steuerrechts wird mit dem Begriff "kommunale Finanzhoheit" umschrieben. Im Interesse einer effektiven und gleichmassigen Verwaltung kann jedoch auch die kommunale Finanzhoheit nicht uneingeschrankt gewahrleistet werden, sondern muss in ein ausgeglichenes Verhaltnis mit gleich- und hoherrangigem Recht gesetzt werden. Wie eine solche Abwagung im Schnittbereich von Staatsorganisations- und Steuerrecht vonstatten gehen kann, zeigt diese Arbeit anhand der Erhebung der Gewerbesteuer. Die vorliegende Arbeit wurde im WS 2012/13 als Studienarbeit im Oberseminar im Steuerrecht an der Universitat Bayreuth eingereicht und mit 11 Punkten (vollbefriedigend) bewertet. Sie war damit (gleichauf mit einer weiteren Arbeit mit 11 Punkten) die zweitbeste Arbeit des Seminars."