Um die Anwendung ordnungspolitischer Sachnormen fur den internationalen Rechtsverkehr transparenter zu gestalten, werden die Anwendungsvoraussetzungen von Eingriffsnormen im Sinne des Art. 34 EGBGB zunehmend innerhalb bestimmter Rechtsgebiete konkretisiert. Der Verfasser zeigt auf, dass Regelungen des Sozialrechts als international-privatrechtliche Eingriffsnormen charakterisiert werden konnen. Die Anwendungsvoraussetzungen inlandischer sozialrechtlicher Eingriffsnormen werden innerhalb von Fallgruppen exemplarisch anhand einzelner Normen dargestellt. Hinsichtlich auslandischer Sozialrechtsnormen wird zwischen deren Anwendung aufgrund volker- und europarechtlicher Anwendungsgebote sowie aufgrund autonomen Rechts unterschieden."