Handelsrecht gilt als Sonderprivatrecht zum allgemeinen Privatrecht und findet in der Ausbildung als Pflichtfach dabei stets Anknüpfungspunkte zum BGB. Das Lehrbuch vermittelt die prüfungsrelevanten Grundlagen des Handelsrechts anhand anschaulicher Fälle sowie Vertiefungs- und Wiederholungsfragen.