Tarifnormen gelten gem. 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend gegenuber den Tarifgebundenen. Sie ahneln damit staatlichen Rechtsnormen. Der Autor befasst sich mit dem sich daraus ergebenden Problem, ob und auf welche Weise die Grundrechte bei der tarifvertraglichen Normsetzung zu beachten sind. Neben einer ausfuhrlichen dogmatischen Herleitung erlautert er sein Modell einer modifizierten Grundrechtsbindung am Beispiel der Berufsfreiheit."