Das Tarifeinheitsgesetz kann sich auf Betriebsubergange & Umstrukturierungen auswirken. Dabei kann es zu Tarifkollisionen kommen. Beim Verauerer verdrangte Tarifvertrage konnen beim Erwerber wiederaufleben. Ferner kann es zu Folgen fur die Informationspflicht & das Widerspruchsrecht nach 613a BGB kommen.